Die Debatte um das Urheberrecht ist etwas abgekühlt und hat auch an Humor verloren. Kurz vor der Europawahl kann man nochmal daran erinnern, dass die Acta-Debatte europäische Urheberrechtspolitik erst vor wenigen Monaten in den Mittelpunkt der Öffentlichkeit brachte.
Nicht ganz so prominent, aber nicht weniger interessant ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, das gerade für urheberrechtliche Aufmerksamkeit sorgt: Im Fall der bereits verstorbenen Psychologin Helen Schucman geht es um die Urheberschaft an Texten, die dieser von Jesus Christus in aktiven Wachträumen diktiert wurden. So jedenfalls stellte Schucman den Schaffensprozess dar. „Das machte sich ein deutscher Verein zunutze“, schreibt Spiegel Online. „Er übernahm Passagen aus dem Buch mit der Begründung, dass Schucman ja selbst angegeben habe, nicht die Urheberin zu sein – sondern eben der Heiland.“
Das Gericht kam zu einem anderen Ergebnis: „Schucman sei gesetzlich als Urheberin anzusehen“, schreibt lto.de, „nicht lediglich als Gehilfin oder Schreibkraft. Es komme nämlich nicht auf den geistigen Zustand des Verfassers an, sondern auf den tatsächlichen Schaffensvorgang, den „schöpferischen Realakt“, führte das Gericht aus. Daher könnten auch Geistesgestörte, Hypnotisierte und in Trance befindliche Personen Urheber sein.“
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