Derzeit gibt es in der Bundesrepublik knapp 30 000 Breitbandanschlüsse. Würden die Anbieter durchschnittlich jeweils fünf Euro mehr im Monat einziehen, beliefen sich die aus der Kulturflatrate generierten Einnahmen insgesamt auf rund 1,8 Mrd. Euro pro Jahr – eine Summe, die – nach Eigenangaben des Bundesverbands Musikindustrie – exakt dem Gesamtumsatz der bundesdeutschen Musikbranche im Jahr 2009 entspricht.[11] Und auch der bürokratische Aufwand hielte sich in Grenzen. Die Abgabe für die Kulturflatrate könnten die Internetanbieter zusammen mit den Gebühren für den DSL-Zugang einziehen; ein gerade aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten unbedenkliches Verfahren, da den Providern die Kundendaten bereits vorliegen.
In der aktuellen Ausgabe der „Blätter für deutsche und internationale Politik“ schreibt Daniel Leisegang ein sehr lesenswertes Plädoyer für die Kulturflatrate.
1 Kommentar
Ich bin ja auch grundsätzlich ein Freund der Kulturflatrate.
Ich frage mich dabei aber immer: Was ist Kultur? Und welche Kultur hat das Recht, an der Kulturflatrate zu partizipieren?
Sind das nur professionelle Musik/Videos/Bilder/Texte? Gehören da auch Blogbeiträge zu? Braucht ein digitaler Inhalt eine bestimmte Anzahl von Nutzern, um als „Kulturgut“ zu gelten? Was ist mit künstlerisch animierte Flash-Anomationen? Sind das auch digitale Kulturgüter oder sprechen wir hier nur von „transformierten“ Kulturütern aus dem realen Leben?
Schwierige Fragen, die einen Rattenschwanz an rechtlichen Fragen hinter sich herziehen würde. Aber spannend allemal…