Dieser Post ist ein Nachtrag zu diesem Eintrag vom Samstag
Seit Jan Böhmermann in der vergangenen Woche öffentlich machte, dass er wegen eines Urheberrechtsbruchs abgemahnt wurde, ist eine kleine Debatte um die Verwendung urheberrechtlich geschützer Bilder im Netz entstanden. Das freut mich, weil ich davon überzeugt bin, dass wir übers Urheberrecht und seine Anwendung reden müssen, damit Menschen Einsicht nehmen in dieses Gesetz. Denn das Urheberrecht ist immer nur so gut, wie seine Akzeptanz in der Bevölkerung.
Ich betone das hier nochmal, weil ich von unterschiedlicher Seite auf die Debatte angesprochen wurde und weil sich einige Blogeinträge darauf beziehen. Mir geht es nicht darum, die Ansprüche von Martin Langer in Frage zu stellen. Auch ist mir bewusst, dass wir ein Urheberrecht haben, an das sich auch Jan Böhmermann halten muss. Dass er abgemahnt wurde, beweist ja genau dies. Mir geht es um eine Frage, die über den konkreten Fall hinausweist. Mir geht es darum, dass im Netz plötzlich jeder urheberrechtlich geschützte Werke verbreiten kann – und das auch tut. Mir geht es darum, dass wir mit einer technischen Veränderung konfrontiert sind, auf die das Gesetz reagieren muss. Und nein: Mir reicht es nicht zu sagen: Böhmermann muss sich an das Urheberrecht halten. Das stellt niemand in Frage.
Ich frage mich: Warum halten sich so wenige Menschen dran? Vielleicht weil das Gesetz sich immer weiter von der Lebensrealität der Menschen entfernt hat. Wenn das Gesetz darauf nicht reagiert, wird seine Legitimation immer weiter schwinden – sehr zum Schaden der Urheber und Verwerter. Wenn wir diesen abwenden wollen, müssen wir also über eine Reform des Urheberrechts sprechen. In den Kommentaren bei netzpolitik hat Till Frank das so formuliert:
(…) ein (zugegebenermaßen etwas schiefer) Vergleich: Im Straßenverkehr gibt es klare Regeln. Trotzdem halten sich die meisten nicht (exakt) daran, sondern passen ihr Verhalten den Umständen an. Auch, weil sie wissen, daß nicht überall kontrolliert werden kann – und “die anderen es doch auch machen”. Es ist dann aber auch gesellschaftlich akzeptiert, bei einem Vergehen je nach Schwere sanktioniert zu werden – von den 5€ Bußgeld für falsches Parken bis zu mehreren hundert € + Fahrverbot für schwere Verstöße. Analog dazu könnten vermutlich viele auch damit leben, wenn Nutzungsverstöße ähnlich geahndet werden würden (bsp. 20€ für ein Twitter-Foto, 40 für FB etc. bis zu schwereren Strafen bei gewerblicher Nutzung). Aber für eine Abmahnung über 1000€ für einen Tweet hat keiner Verständnis. (…)
Und bei all dem geht es übrigens gar nicht um Jan Böhmermann – und auch nicht darum, dass ich Belehrungen von Hobby-Juristen brauche. Es geht darum, dass ein zukunftsfähiges Urheberrecht nur ein solches ist, das die Menschen auch verstehen und für einsichtig halten. Das habe ich wiederholt an anderer Stelle (u.a. sogar hier) gesagt.
Vielleicht bringt uns diese Debatte einen Schritt näher dorthin!
Update: Jan Böhmermann hat mit Hilfe von William Cohen übrigens auch einen Nachtrag zur Debatte produziert. Da ich mich für Referenzen und Kopien begeistern kann, gefällt mir das natürlich
Das @neomagazin – die freche Urheberrechtsschutzshow für Abmahnanwälte & friends (dieses Bild bitte nicht teilen!) pic.twitter.com/YOlDipf00q
— Jan Böhmermann (@janboehm) 28. Januar 2015
5 Kommentare
[…] Update 2: Ich habe einen Nachtrag gebloggt. […]
[…] Dirk von Gehlen, der als einer der ersten Verständnis für Böhmermanns Position geäußert hatte, verbloggte einen Nachtrag: […]
[…] kleine Debatte um das Bild aus Rostock, dessen unrechtmäßig Verwendung, die folgende Abmahnung und den Remix bekommt eine weitere Episode. Auf Twitter hat Kai Diekmann […]
[…] ist zu Jan Böhmermann [Facebook] vs. Martin Langer [Kwerfeldein] ja [Dirk von Gehlen, 1] bereits [Dirk von Gehlen, 2] alles [Dirk von Gehlen, 3] gesagt – und zwar auch […]
[…] nicht um @derpraktikant sondern um Jan Böhmermann, d.h. nein – eigentlich geht es um ein zukunftsfähiges Urheberrecht (oder: Stichwort „fair use“) und weniger um die Abmahnung des geposteten […]