Der vielleicht interessanteste Fall zur Ausweitung von „geistigen Eigentumsrechten“ aber findet sich derzeit in Deutschland: Dort will die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG), die Verwendung von Aufnahmen aus Überwachungskameras für [local] Wahlplakate verbieten lassen. Eine erst angedachte Argumentation mit Persönlichkeitsrechten funktionierte nicht, weil die Agentur der CSU, die das Bild nach eigenen Angaben durch einen Screenshot aus einem Internet-Stream des Videos gewann, das Opfer entfernt und in die weiß gelassene Silhouette die Worte „… damit Sie nicht der Nächste sind“ gesetzt hatte. Nun sollen es die MVG-Juristen mit „geistigen Eigentumsrechten“ versuchen.
Peter Mühlbauer befasst sich bei Telepolis sehr lesenswert mit „geistigen Eigentumsrechten“