Es ist mittlerweile anerkannt, dass der Anbieter über ein sog. virtuelles Hausrecht verfügt und damit auch Nutzer ausschließen, ihnen also ein virtuelle Hausverbot erteilen kann, solange er das nicht willkürlich macht. Wie effektiv er dieses “Hausverbot” dann technisch umsetzen kann, ist allerdings eine andere Frage.
Unter dem Titel Auch Trolle haben Namen. Und IPs gibt es ein lesenswertes Interview mit dem unter Internet-Law bloggenden Rechtsanwalt Thomas Stadler. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob und wie man Nutzer aus der Anonymität des Netzes holen kann.