Ich habe es hier schon verlinkt: Der Bundestag hat am Freitag das Gesetz der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums beschlossen. Markus hat auf netzpolitik.org eine sehr gute Übersicht zu dem Thema zusammengestellt.
Im Kern geht es um die Umsetzung einer europäischen Richtlinie, die denjenigen mehr Möglichkeiten an die Hand geben will, deren Urheberrecht im Netz unterlaufen werden. Heribert Prantl hält das im SZ-Kommentar (Die Davids des Internets) für ein berechtigtes Anliegen. Er schreibt:
Dieses Gesetz will das Urheberrecht erhalten, es will verhindern, dass geistiges Eigentum im Internet ein flüchtiges Eigentum wird, dass es sich auflöst in millionenfachen kleinen Rechtsverletzungen.
Das ist inhaltlich richtig. Es stellt sich jedoch die Frage, zu welchem Preis dieses Recht erhalten werden soll. Golem.de beschreibt den problematischen so genannten Auskunftsanspruch, der mit dem Gesetz beschlossen wurde:
Den Rechteinhabern wird in Deutschland mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie die Möglichkeit verschafft, ohne den Umweg über eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft an die Nutzerdaten zu IP-Adressen zu gelangen, über die beispielsweise Musik- und Filmdateien in Tauschbörsen verbreitet wurden.
Dies gilt wenn die Urheberrechtsverletzungen in „gewerblichen Ausmaß“ betrieben werden. Till Kreutzer weist in einem Beitrag auf iRights.info daraufhin, dass „gewerbliches Ausmaß“ ein „dehnbarer Begriff“ ist, „den man verschieden interpretieren kann“. Er legt da …
… dass auch zu rein privaten Zwecken vorgenommene Nutzungen einen Auskunftsanspruch auslösen können, wenn nur der hiermit entstehende Schaden nicht unbeträchtlich ist. Das wiederum würde heißen, dass man sich in den nächsten Jahren darüber streiten wird, ob und welche Schäden etwa durch eine Musikdatei entstehen, die ein Nutzer ohne Erlaubnis online stellt. Eine Frage, über die in der Vergangenheit viele Behauptungen aufgestellt, aber wenig belastbare Daten dargelegt wurden.
Das wiederum wirft die Frage auf, welches Gut höher einzuschätzen ist: Die Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche oder der Schutz der Privatsphäre. Beides wichtige Anliegen, keine Frage. heise zitiert in diesem Zusammenhang Ulla Jelpke (Die Linke), die der Bundesregierung vorwarf: „Sie stellen das Eigentumsrecht ganz klar über den Datenschutz“
In seiner Guardian-Kolumne hat Cory Doctorow im vergangenen Oktober die Frage nach dem Sinn des Urheberrechts aufgeworfen (Is the blockbuster on the way out?). Damals schrieb er:
The purpose of copyright must to be to promote diversity in cultural endeavour, not to realise profits for this or that company or individual.
Even if we wanted to, we couldn’t make copying harder – and even if we could, would we really want to?