Es kann also bezweifelt werden, ob sich das ‚Äògeistige Eigentum‚Äô heute überhaupt noch begründen lässt – der Rechtswissenschaftler Peter Badura beschreibt dieses Konzept ohnehin als ‚Äòeine überpositive Rechtsidee […] aus der Mottenkiste der Rechtsgeschichte‚Äô. Die Garantien des aktuellen Urheberrechtes könnten auch als Schutzrechte materiellen persönlichen Eigentums gesichert werden.
Freund und Kollege Thomas Ernst hat im Rahmen der Matters of State: Bildung and Literary-Intellectual Discourse in the Nineteenth Century-Konferenz in Leuven Ende April einen sehr interessanten Vortrag mit dem Titel Die Erfindung des geistigen Eigentums gehalten, der jetzt auch im Netz verfügbar ist. Darin geht es sowohl um die Wirren rund um den Heidelberger Appell aber auch um die Auswirkungen der Digitalisierung für die (Literatur-)Wissenschaft.