Der Ansatz, für solche quasi-öffentlichen Räume im Netz eine Art Konstitutionalisierung einzuführen, geht aber auch nach meiner Meinung in die richtige Richtung. Sprachlich und konzeptionell ist das alles nämlich ein interessanter Sprung in Richtung einer ‚ÄúVerfassung‚Äù für soziale Netzwerke. Es gibt eine Grundrechte-Charta, es gibt bindende Abstimmungen, es gibt den ordentlichen Rechtsweg. Das sind einige der zentralen Elemente moderner Verfassungen.
Ralf Bendrath befasst sich auf netzpolitik.org mit den Plänen von Facebook die Nutzungsbedingungen zu einer Bill of Rights and Responsibilities zu machen.