Kerzenmacher und das elektrische Licht

Unter den Bedingungen der Digitalisierung wird das Kopieren, das früher eine kapitalintensive und daher professionelle Angelegenheit war, zur Alltagspraxis. Und nun werden Handlungen kriminalisiert, die jahrzehntelang vollkommen legitim erschienen: etwa die Zusammenstellung der ‚Äûbest of‚Äú CD für die Angebetete, die Kopie für unterwegs oder der Artikel für die Kollegin. Tatsächlich ist keine dieser Kopien mehr unproblematisch, weil sie zum Ausgangspunkt für eine unbegrenzte Verbreitung im Internet werden könnte.

Auf der Website Newbook.de gibt es ein Interview mit Jeanette Hofmann, in dem es unter anderem auch um Kopierschutz geht. Dazu sagt sie:

Hätten wir gewollt, dass die Kerzenmacher im 19. Jahrhundert über die Nutzung von elektrischem Licht bestimmen? DRM läuft auf eine Art Selbstjustiz hinaus. Die Informationswirtschaft stellt ihre eigenen Nutzungsregeln auf und implementiert diese mit Hilfe von DRM. Das Urheberrecht segnet diese Systeme ab, gleichgültig ob die entsprechenden Nutzungsregeln der Rechtsprechung Rechnung tragen oder nicht. Diese Vorgehensweise scheint mir nicht legitim.