Leistungsschutzrechte sind dem Urheberrecht in mancher Hinsicht ähnliche Rechte (weshalb sie auch ‚Äûverwandte Schutzrechte‚Äú genannt werden). Anders als das Urheberrecht, das ein grundsätzlich personenbezogenes Recht ist, haben die meisten Leistungsschutzrechte jedoch einen unternehmensbezogenen, wettbewerbs- und vor allem investitionsschutzrechtlichen Charakter.
Auf iRights.info erklärt Dr. Till Kreutzer was sich hinter den Plänen eines Leistungsschutzrechts der Presseverlage verbirgt. Er erläutert:
Das Leistungsschutzrecht soll ermöglichen, von Aggregatoren wie Google Geld verlangen zu können. Das Urheberrecht hilft hier in der Tat nicht weiter. Die Nutzung von Snippets kann hiernach nicht untersagt werden, weil das Urheberrecht derart kleine Textschnipsel mangels ‚ÄûSchöpfungshöhe‚Äú nicht schützt. (…)
Es ist durchaus verständlich und legitim, dass die Presseverlage nach neuen Modellen suchen, ihre Geschäftsmodelle zu finanzieren und vor allem auch mit ihren aufwendigen Online-Angeboten Geld zu verdienen. Nicht nur, dass es ihnen zu gönnen ist, auch besteht am Fortbestand einer ausgewogenen Presselandschaft ein allgemeines Interesse.
Die Idee allerdings, sich Geschäftsmodelle über ein Leistungsschutzrecht durch den Gesetzgeber schaffen oder absichern zu lassen, ist schon im Grundsatz abwegig. Sie begegnet ‚Äì auch abseits konkreter Ausgestaltungsvorschläge für ein solches Recht ‚Äì prinzipiellen Bedenken. Nicht nur, dass damit ein bürokratisches Monster geschaffen würde, das im Zweifel nur zum Erfolg führt, wenn Nutzungshandlungen flächendeckend kontrolliert und abgerechnet werden (können).
Abschließend warnt er in dem Text, der zunächst in epd-Medien erschienen ist, vor den Plänen. Er schreibt:
Man sollte sich auch darüber bewusst sein, dass es eine rückwärtsgerichtete Entscheidung wäre. Denn selbst wenn man erreichen könnte, dass über das Leistungsschutzrecht die Geschäftsmodelle der traditionellen Verlagsbranche abgesichert werden könnten, würde man im gleichen Zuge der gerade aufkeimenden neuen ‚ÄûInformationslandschaft‚Äú Freiheiten entziehen, die sie dringend benötigt. Selbst wenn das Recht auch Bloggern oder etwa der Wikipedia zugute käme (was spräche hiergegen?) würde es sie eher behindern als ihnen nützen. Umso mehr gilt dies für diejenigen Dienste, die das Web als Informationsquelle und Ort des Meinungsaustauschs erst nutzbar machen. Und schließlich würden auch die Autoren hiervon nicht profitieren.
3 Kommentare
[…] Till Kreutzer ist zu einem hörenswerten Besuch ins Medienradio gekommen und spricht dort über die Fixierung des Urheberrechts auf die Verwerter und Urheber. Er empfiehlt – wie Gerd Hansen – eine Erweiterung auf die Nutzung. […]
[…] Siebenhaar fordert im Handelsblatt die Einführung eines Leistungsschutzrechts als “eine Art Online-Gema”. Leider sind die Kommentare unter dem Text nicht verlinkbar. […]
[…] Till Kreutzer, einer der Gründer der heute gestarteten Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage (IGEL) beantwortet bei KoopTech fünf Fragen von Christiane Schulzki-Haddouti zum Leistungsschutzrecht. Das Leistungsschutzrecht soll den Verlegern neue Einnahmen bescheren. Burda-Vorstand Robert Schweizer spricht von einem “gesetzlichen Paid Content”. Zahlen sollen einerseits die Nutzer von “Snippets”, also kurzen Textauszügen, wie Überschriften oder einzelne Sätze. Dies richtet sich vor allem gegen Suchmaschinen oder News-Aggregatoren wie Google News. Zum anderen sollen alle “gewerblichen Nutzer” zahlen, die die frei und kostenlos zugänglichen Verlags-Webseiten nutzen. Das würde nicht nur die ganze deutsche Wirtschaft, sondern auch alle Freiberufler, wie freie Journalisten, Rechtsanwälte oder Ärzte sowie im Zweifel auch die öffentliche Hand treffen. Tweet this!SHARETHIS.addEntry({ title: "Initivative gegen Leistungsschutzrecht", url: "/index.php/netz/initivative-gegen-leistungsschutzrecht/" }); […]