Die Abschaltung von Webauftritten mit kinderpornographischen Inhalten dauert nicht länger als die Übermittlung einer Sperrliste. Dies führt die Argumentation der Befürworter des bloßen Sperrens ad absurdum – es gibt keinen sachlichen Grund, strafbare Inhalte im Netz zu belassen und sie für alle einschlägig Interessierten mit minimalem Aufwand weiterhin zugänglich zu halten.
Zu diesem Ergebnis kommt Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) beim Test: Kann man kinderpornografische Inhalte aus dem Netz löschen oder muss man sie sperren? (via)