Die kleine Debatte um das Bild aus Rostock, dessen unrechtmäßig Verwendung, die folgende Abmahnung und den Remix bekommt eine weitere Episode. Auf Twitter hat Kai Diekmann heute früh offen gelegt, dass auch er abgemaht wurde, für die Nutzung des Fotos:
. @PorNadja @janboehm Hat er. Und deshalb auch Ärger mit dem Fotografen bekommen. Zu recht, wie ich zugeben muss! pic.twitter.com/49fuNqdZc0
— Kai Diekmann (@KaiDiekmann) 30. Januar 2015
Das ist deshalb erstaunlich, weil ich es als Beweis für die vergangene Woche aufgestellt These lese, dass die Möglichkeiten dessen, was man digital machen kann und die Kenntnis darüber was das Urheberrecht erlaubt, zuweit auseinander liegen: Die gesellschaftliche Debatte über eine Neuausgestaltung des Urheberrechts muss diesen Graben überwinden und alle Bereich der Gesellschaft einbeziehen. Insofern gehen Diek- und Böhmermann (der sich übrigens gerade nochmal auf FB geäußert hat) hier mit gutem Beispiel voran, in dem sie ihre eigene Unfähigkeit Unkenntnis im Umgang mit dem Urheberrecht offenlegen.
Bei Netzpolitik gibt es einen guten Überblick über den aktuellen Stand der Debatte – mit Links auf den Gastbeitrag von Martin Langer, auf Felix Schwenzel, Robert Basic und irights.
PS: Es scheint übrigens geboten, darauf hinzuweisen, dass eine Auseinandersetzung über eine Reform des Urheberrechts nicht auf dem Rücken des Fotografen Martin Langer geführt werden sollte. Ihn anzugehen oder zu bedrohen, ist Schwachsinn!
2 Kommentare
[…] schließlich gibt es einen dritten Beitrag von Dirk von Gehlen zur Debatte, an dessen Ende er noch einmal betont, was eigentlich selbstverständlich sein […]
[…] vs. Martin Langer [Kwerfeldein] ja [Dirk von Gehlen, 1] bereits [Dirk von Gehlen, 2] alles [Dirk von Gehlen, 3] gesagt – und zwar auch wirklich [blog-galore] von [Telemedicus] […]