Es klingt kompliziert: Laut gema.de ist die „Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) die älteste und aus wirtschaftlicher Sicht bedeutendste Form der Zusammenarbeit der deutschen Verwertungsgesellschaften.“ Doch damit nicht genug: Diese Zentralstelle, die eine „Form der Zusammenarbeit“ ist, hat nicht nur diesen merkwürdigen Namen, sondern auch eine Adresse (in München). Und jetzt hat diese „Form der Zusammenarbeit“ eine Forderung veröffentlicht, die hier, hier und hier zu aufmerksamkeitsstarken Überschriften führt:
ZPÜ will Ipods 190 Euro teurer machen
und
ZPÜ: iPod soll 200 Euro teurer werden
Doch kein Grund zur Freude bei den iPod-Konkurrenten: die ZPÜ hat alle Aufzeichnungsgeräte, Leermedien und seit diesem Jahr auch andere Speichermedien (Festplatten, USB-Sticks und Speicherkarten) im Blick. Es geht um eine Erhöhung der Abgabesätze, die die ZPÜ als so genannte Leermittelabgabe geltend machen und an ihre Gesellschafter verteilen soll (Zitat gema.de: „Die ZPÜ hat die Aufgabe, die Vergütungsansprüche gegenüber den Geräteherstellern und -importeuren und gegenüber den Leermedienherstellern und -importeuren geltend zu machen und das Vergütungsaufkommen an ihre Gesellschafter zu verteilen.“) Zum Hintergrund dieser Forderung schreibt Robert A. Gehring bei Golem.de
Durch die zu Jahresbeginn in Kraft getretene Urheberrechtsnovelle wurden die gesetzlich festgelegten Urheberabgaben ungültig. Stattdessen sollen Rechteinhaber und Hersteller von Vervielfältigungsgeräten angemessene Abgabensätze untereinander aushandeln. Die Verhandlungen zwischen der ZPÜ und Apple sowie anderen Geräteherstellern laufen noch.
In den Kommentaren unter dem Text weist der Nutzer PTR unter dem Titel „Die wirkliche Lösung“ auf diese Variante für den Konflikt hin, den vermutlich die Gerichte lösen werden:
Anstatt den Speicher leer zu lassen wird er randvoll mit common-use Musik bespielt. Dies hat zum einen den Vorteil das man keine Gebühr für den leeren Datenträger zahlt zum anderen kann man gleich Musik hören, ohne vorher am PC zu laden.
UPDATE: heise online hat eine Stellungnahme der ZPÜ eingeholt. Inhalt: „Es muss sich dabei um ein Missverständnis handeln.“