Der Bundesrat hat das „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ gebilligt. Das Gesetz basiert auf der EU-Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums. Damit entsteht laut gulli „erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein Auskunftsanspruch gegenüber unbeteiligten Dritten. Dank des zivilrechtlichen Auskunftsanspruches können Urheberrechtsinhaber bei unbeteiligten Dritten wie zum Beispiel Providern Informationen über vermeintliche Urheberrechtsverletzer einfordern.“
Wie das Gesetz die Praxis verändern wird, hat Rechtsanwalt Otto Grote im Interview mit jetzt.de erläutert.