Das so genannte ¬´Sampeln¬ª von Musikstücken ist juristisch grundsätzlich zulässig. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Künstler Tonfetzen aus anderen Musikstücken für eigene Produktionen verwenden. Eine Zustimmung des Urhebers ist nicht erforderlich, wenn daraus ein eigenständiges Werk entsteht, das sich von der ursprünglichen Tonsequenz deutlich unterscheidet, entschied das Karlsruher Gericht am Donnerstag.
Netzeitung veröffentlicht eine dpa-Meldung zum Thema Sampling und Kopieren