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Dieser Text ist Teil der April-Folge meines monatlichen Newsletters „Digitale Notizen“, den man hier kostenlos abonnieren kann.
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„Wäre dieses Land ein Mensch, wäre es eine rüstige Dame, die demnächst einen runden Geburtstag feiert. 70 Jahre wird die Bundesrepublik in diesem Jahr alt, am 23. Mai 1949 ist das Grundgesetz verabschiedet und verkündet worden, am 24. Mai trat es in Kraft. Ein schönes Jubiläum. Es wird angestoßen, jemand hält eine Rede und das Land denkt zurück. Ganz sicher auch wehmütig.“
Mit diesen Worten habe ich unlängst ein Essay in der SZ begonnen und mit diesem Bild möchte ich auch in diesen Newsletter starten, der in den Geburtstagsmonat verschickt wird: Das Grundgesetz feiert demnächst einen runden Geburtstag – und ich mag die Vorstellung, das Land (und seine Verfassung) als Mensch zu denken.
Wie geht es diesem Mensch gerade? Wer kommt zum Geburtstagsfest? Was wird verschenkt?
Diese Fragen sind auch deshalb spannend, weil in diesem Land gerade ein Generationenkonflikt entsteht, „gegen den 68 ein Kindergeburtstag war“. Das jedenfalls glaubt Bernd Ulrich in seinem Kommentar zur Fridays for Future-Bewegung in Die Zeit, in der New York Times schreibt Anna Sauerbrey von einem „New Culture War“, der durch die Proteste ausgelöst wird (dass wir zu dem Thema gerade bei der SZ einen Newsletter machen, habe ich erwähnt, oder?).
Diese Fragen öffnen aber auch den Blick auf das Bild, das wir von diesem Land haben und von den zentralen Regeln, die dem Zusammenleben hier zugrunde liegen (dazu Unser Land unsere Regeln). Mit der Metapher vom Geburtstag kann man sich vielleicht dem nähern, was in diesem Land gut läuft und was nicht (wer das genauer haben will, kann hier nachlesen, wie robust unsere Verfassung in Wahrheit ist.)
Oliver Wurm hat auf die Frage nach dem Jubiläumsbild geantwortet: „Sicher ist, dass der Mensch deutlich vitaler wäre als es sein Geburtsdatum vermuten läßt. Ob Frau oder Mann – schwer zu sagen. Sicher ist, dass er oder sie über eine erstaunliche Weisheit verfügt, über ein intaktes Wertesystem und über eine beeindruckende Fähigkeit: nämlich die, mit der Zeit zu gehen – ohne sich dabei zu sehr vom jeweiligen Zeitgeist treiben, geschweige denn beunruhigen zu lassen.“ Oliver kommt zu dieser Einschätzung auf Basis der Lektüre der Verfassung. Er hat sie so gut gelesen, dass er daraus ein Magazin gemacht hat. Seit November ist Das Grundgesetz als Magazin am Kiosk – und es ist ein toller Erfolg (das Magazin wie die Verfassung).
Ich habe ihm ein paar Fragen zu dem Magazin-Projekt gestellt – denn sein Heft ist richtig gut geworden. Ich kann es jedem nur empfehlen.
Es gibt aber noch einen weiteren Grund, warum ich das Thema in diesem Monat in meinem Newsletter anspreche. Ich bin im Mai auf Einladung des Goethe-Instituts in Seoul. Bei dem Besuch geht es auch um Deutschland in der Welt. Und ich habe mir überlegt, ich nehme Sie, liebe Leserinnen und Leser des Newsletters einfach mit – in Form von Antworten. Ich werde in Seoul nämlich u.a. beschreiben, wie ein Geburtstagsfest aussehen würde, wenn die Jubilarin tatsächlich ein Mensch wäre. Dazu gibt es eine Antwort von mir, aber das Spektrum ist ja viel breiter.
Deshalb frage ich Sie: Welches Bild von der Jubilarin haben Sie? Erzählen Sie es mir – in den Kommentaren unter diesem Text oder per Mail (Adresse im Kontakt). Unter allen die mitmachen, verlose ich sieben Exemplare des Grundgesetz-Magazins von Oliver Wurm (hier hat er erzählt, wie er auf die Idee gekommen ist)
Ich freue mich auf Ihre Antworten – und werde spätestens im nächsten Newsletter davon berichten, wie sie in Südkorea angekommen sind.
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Dieser Text stammt aus dem monatlichen Newsletter Digitale Notizen, in dem man mir beim Denken zusehen kann.
In diesem Newsletter sind z.B. erschienen: „Warum die Urheberrechtsdebatte ein Fortschritt ist (März 2019), „Freiheit zum Andersdenken“ (Juli 2017), „Was Medien vom Laufen lernen können“ (Mai 2017), „Streiten lernen – für ein besseres Internet“, „Ein Dutzend Ideen für die Journalistenausbildung“ (September 2016) „Kulturpragmatismus“ (Juni 2016)
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